Strukturausgleich
Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, frühere Angestellte (!), die aus dem Geltungsbereich des BAT/BAT-O in den TV-L übergeleitet worden sind, erhalten nach § 12 TVÜ-Länder unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich zu ihrem monatlichen Entgelt einen Strukturausgleich. Das Bundesarbeitsgericht hat nun mit Urteil…
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