Besetzung von Funktionsstellen

Duisburg. Die GdP hat in dieser Behörde mit Hilfe des Personalrats erreicht, dass alle A12 und A13 Stellen ausgeschrieben werden müssen.
Dies sollte für eine größtmögliche Transparenz sorgen. In den letzten Wochen wurden Ausschreibungen zurückgezogen, weil das Ergebnis der Bewerbungen nicht in das Konzept der Direktionen passte.

In der Ausschreibung – kommissarische Besetzung Zugführer in der Hundertschaft – wurden angeblich handwerkliche Fehler gemacht. Das führte zu einer erneuten Ausschreibung.

Die Ausschreibung – Besetzung einer Beförderungsstelle A13 DGL in der PI Süd – wurde ebenfalls zurückgezogen. Diese Stelle soll auf Kosten der Kolleginnen und Kollegen, die ihren Dienst auf einer Wache versehen, in Richtung Leitstelle gegeben werden.

Der Verdacht liegt nahe, dass das Ergebnis der Ausschreibungen bei „falschen“ Bewerbungsergebnissen korrigiert werden soll, um dem Besetzungswunsch der Direktionsleitung zu entsprechen.

Die Dienstanweisung, die die Transparenz sicherstellte, soll abgeschafft werden. Es soll bei kommissarischen Besetzungen wieder, wie in grauer Vorzeit, gesetzt werden können.

Da die kommissarische Besetzung auch Einfluss auf die Beförderungen und Beurteilungen hat, wird sich die GdP für eine Beibehaltung der Dienstanweisung und damit für eine größtmögliche Transparenz bei der Besetzung von Führungsfunktionen einsetzen.