Bild: Sven Vüllers/GdP

Tarifbeschäftigte brauchen bessere Fortbildungsmöglichkeiten!

Trotz dieser Erkenntnis werden die aktuell bestehenden Fortbildungs- und Qualifikationsmöglichkeiten den tariflich Beschäftigten nicht gerecht. Ein den Beamtinnen und Beamten vergleichbares Angebot gibt es für die Tarifbeschäftigten nicht. Denn zum einen sind viele Fortbildungen im LAFP den Beamtinnen und Beamten vorbehalten, zum anderen erfordert die Qualifizierung von Tarifbeschäftigten durch die Breite der Aufgaben differenzierte, vielfältige und themenbezogene Fortbildungen.

Die GdP ist daher der Ansicht, dass die Fortbildungsmöglichkeiten im Tarifbereich zwingend verbessert werden müssen. „Es kann nicht sein, dass den Tarifberechtigten Seminare vorenthalten werden, die für sie notwendig und förderlich sind“, so Jutta Jakobs, die stellvertretende Vorsitzende der Gewerkschaft der Polizei, „ebenso wenig darf es den Behörden überlassen werden, ob es ein Seminar gibt oder nicht.“ Notwendig ist daher u.a. ein landeseinheitliches Einführungsseminar, in dem neue Tarifbeschäftigte willkommen geheißen und mit den Besonderheiten der Arbeit bei der Polizei vertraut gemacht werden. Themen wie Aufbau und Organisation der Polizei, Arbeitsabläufe innerhalb der Polizei und Rechte und Pflichten von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern im öffentlichen Dienst müssen zentral vermittelt werden.


Nach Ansicht der GdP ist es eine klare Aufgabe des Dienstherrn, seine Beschäftigten optimal auf die zu erledigenden Aufgaben vorzubereiten und dieser Verpflichtung muss er auch nachkommen. Eine besondere Notwendigkeit stellen Fortbildungsmöglichkeiten im Tarif- und Arbeitsrecht dar. Da umfangreiche Kenntnisse auf den Rechtsgebieten immer mehr an Bedeutung gewinnen, ist es unerlässlich sowohl Führungskräfte als auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in ZA bestmöglich in den Bereichen zu schulen.