Disziplinarverteidiger KG Köln
Die Disziplinarverteidiger der GdP unterstützen unsere Mitglieder in den Fällen, wenn sie mit einem Disziplinarverfahren, einem Strafverfahren, einem Verwaltungsstreitverfahren oder einem beamtenrechtlichen Verfahren konfrontiert werden.
Die Unterstützungsleistung in einem Disziplinarverfahren kann dann bis zur Verhandlung vor dem Verwaltungsgericht ( Disziplinarkammer) bzw. dem Oberverwaltungsgericht (Berufungsinstanz) in der Funktion eines Prozessbevollmächtigten erfolgen.
Eine Kontaktaufnahme zu einem Disziplinarverteidiger kann daher nie zu früh, sondern allerhöchstens zu spät erfolgen.
Oftmals macht es Sinn, in solchen Fällen auch einen Rechtsschutzantrag zu stellen. Das Antragsformular findet ihr auf dieser Homepage unter dem Menüpunkt „GdP Vorteile“. Fragen zum Rechtsschutz beantwortet unsere Rechtschutzbeauftragte Meike Cürten (2046).
Disziplinarverteidiger der Kreisgruppe Köln:
Martin „Lülle“ Lülsdorf, freigestelltes Personalratsmitglied (2050)
Darüber hinaus stehen im Ruhestand Jürgen „Watz“ Wolff und Rainer Fuchs als Verteidiger zur Verfügung.
Rechtsschutzbeauftragte der Kreisgruppe Köln:
Meike Cürten, freigestelltes Personalratsmitglied (2046)