*****ausgesetzt***** Personalratswahlen 2020
Mit Datum vom 18.03.2020 ist das Modul 2 der Rahmenkonzeption für die Pandemievorsorge (akute Pandemiephase) in Kraft getreten. Auf Grund der sich dadurch ergebenden Maßnahmen lässt sich eine fristgerechte und ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahlen nicht mehr gewährleisten.
Aus diesem Grunde ziehen der Polizei-Hauptwahlvorstand und der Wahlvorstand des LAFP NRW ihre Wahlausschreiben vom 26.02.2020 zurück und setzen den festgelegten Wahltermin bis zur endgültigen Normalisierung der Lage aus.
Der bisher bestehende Polizei-Hauptpersonalrat und der Personalrat des LAFP NRW führen die Geschäfte gemäß § 23 Absatz 3 LPVG weiter, bis ein neu gewählter Personalrat zu seiner ersten Sitzung zusammengetreten ist.
Somit ist für die Beschäftigten, als auch für die Dienststellen eine funktionierende Personalvertretung sichergestellt.
Nach der Aussetzung der Personalratswahlen 2020 ging eine große Welle der Solidarität und des Wir-Gefühls durch das Land, denn alle Wahlvorstände bleiben bis zur erneuten Festlegung eines Wahltermins im Amt.
Dieser einzigartige Zusammenhalt innerhalb der GdP wird für uns alle die Wahlen 2021 zu einem Erfolg werden lassen!
Jetzt gilt es erst einmal, gesund zu bleiben und aufrecht die schwierigste Lage der Nachkriegszeit zu bewältigen.
Bleibt gesund und passt auf euch auf!
Reiner Müller