Geschäftsordnung

Geschäftsordnung

der

Gewerkschaft der Polizei

– Kreisgruppe Kleve

 

Die Kreisgruppe Kleve ist eine Untergliederung des Landesbezirkes NW der Gewerkschaft der Polizei.

Die Satzung des Landesbezirkes NW ist Grundlage dieser Geschäftsordnung.

1.

Die Organe der Kreisgruppe sind:

a) der geschäftsführende Vorstand

b) der Gesamtvorstand

c) die Mitglieder- bzw. Hauptversammlung

2.

Der geschäftsführende Vorstand besteht aus

  • dem/der Vorsitzenden
  • den zwei stellvertretenden Vorsitzenden
  • dem/der Schriftführer/in
  • dem/der stellvertretenden Schriftführer/in
  • dem/der Kassierer/in
  • dem/der stellvertretenden Kassierer/in
  • dem/der Vertreter/in der Seniorengruppe

3.

Der Gesamtvorstand besteht aus

  • dem geschäftsführenden Vorstand
  • dem/der Vertreter/in für Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • den Vertrauensleutekoordinatoren/koordinatorinnen
  • einem/einer Seniorenvertreter/in
  • einem/einer Vertreter/in „Frauengruppe“
  • einem/einer Vertreter/in „Junge Gruppe“
  • zwei weiteren Mitgliedern

 

4.

Die Kreisgruppe führt jährlich mindestens eine Mitgliederversammlung durch.

Anstelle einer Mitgliederversammlung findet alle 4 Jahre die Hauptversammlung mit Wahlen zum Kreisgruppenvorstand statt.

5.

Der/Die Vorsitzende vertritt die Kreisgruppe nach innen und außen. Er/Sie führt den Vorsitz des geschäftsführenden Vorstandes und des Gesamtvorstandes. Er/Sie nimmt grundsätzlich als Mandatsdelegierter/Mandatsdelegierte an den Delegiertentagungen des Landesbezirkes teil.

In der Mitglieder-/Hauptversammlung gibt er/sie den Geschäftsbericht über das abgelaufene Geschäftsjahr.

Wenn es die Umstände erfordern, kann der Vorstand ohne Angabe der Tagesordnung telefonisch oder mit Hilfe anderer Kommunikationswege vom/von der Vorsitzenden einberufen werden.

6.

Der/Die Schriftführer/in fertigt die Niederschriften über die Mitglieder-/Hauptversammlung, die Sitzung des Gesamtvorstandes und des geschäftsführenden Vorstandes an.

Auf Veranlassung des/der Vorsitzenden lädt er/sie rechtzeitig und schriftlich zu den Vorstandssitzungen, Mitglieder- und Hauptversammlungen ein. Die Einladungsfrist beträgt hier mindestens 14 Tage. Die Tagesordnung wird in der Einladung bekannt gegeben.

Beschlussfähig ist der geschäftsführende Vorstand nur dann, wenn mehr als die Hälfte der satzungsgemäß Stimmberechtigten nach vorangegangener ordnungsgemäßer Einladung anwesend sind.

7.

Der/Die Kassierer/in ist für den gesamten Geldverkehr und die Buchführung verantwortlich.

Der/Die Kassierer/in ist grundsätzlich Mitglied von Ausschüssen, die sich mit Veranstaltungen der Kreisgruppe befassen.

In der Hauptversammlung gibt er/sie den Kassenbericht für die letzten vier Geschäftsjahre.

8.

Dem Gesamtvorstand obliegt die Überwachung

  • der ordnungsgemäßen Geschäftsführung des geschäftsführenden Vorstandes
  • der Verwendung des Kreisgruppenvermögens im Interesse der Gewerkschaft und ihrer Mitglieder
  • der ordnungsgemäßen Durchführung der Beschlüsse der Mitglieder-/Hauptversammlung

9.

Die Vertrauensleute unterstützen die Arbeit des Gesamtvorstandes und stellen für ihren Bereich sicher, dass alle Mitglieder wichtige Informationen erhalten.

10.

Die Hauptversammlung wählt den Gesamtvorstand. Wiederwahl ist zulässig.

Weitere Aufgaben der Mitglieder- bzw. Hauptversammlung:

  • Entgegennahme des Geschäftsberichtes/Kassenberichtes
  • Änderung der Geschäftsordnung
  • Wahl der Kassenprüfer/innen

11.

Zur Kontrolle über die rechnerisch richtige Verwendung des Gewerkschaftsvermögens sind von der Hauptversammlung zwei Kassenprüfer/innen zu wählen. Sie dürfen dem Gesamtvorstand nicht angehören. Die Kassenprüfer/innen haben die Aufgabe durch regelmäßige Kassenprüfung ihr Amt wahrzunehmen. Mindestens jährlich muss die Kassenprüfung vorgenommen werden. Über das Ergebnis der Kassenprüfung unterrichtet der/die Kassierer/in den geschäftsführenden Vorstand in der nächsten Vorstandssitzung.

In der Hauptversammlung geben die Kassenprüfer/innen den Prüfungsbericht.

12.

Die Kreisgruppe überreicht durch ein Mitglied des Gesamtvorstandes ein Präsent zu folgenden Anlässen:

  • bei 25-/40-/50-/60-/65-usw. jähriger Mitgliedschaft in der GdP im Wert von 20 €
  • bei Pensionierungen im Wert von 20 €
  • bei Sterbefällen eine Zuwendung im Wert von 75 €

13.

Bei Sterbefällen besorgt der/die Vorsitzende oder ein/eine bestimmte(r) Vertreter/in die Sterbeurkunde und stellt diese dem/der Kassierer/in zu.

14.

Fahrtkosten werden mit 30 Cent pro Kilometer erstattet.

 

Diese Geschäftsordnung wurde in der Mitgliederversammlung der Kreisgruppe Kleve am            05.11.2015 beschlossen und zuletzt geändert am 07.03.2024.

 

Kleve, den 08.03.2024

 

Michael van Zoggel

(Vorsitzender)

 

zur Geschäftsordnung im PDF-Format