Musterwidersprüche Amtsangemessene Besoldung/Versorgung 2023
Alle Jahre wieder beschäftigt unsere Kolleginnen und Kollegen die Frage, ob die Besoldung und die Versorgung den Anforderungen der Gerichte zur Amtsangemessenen Besoldung genügt. Zuletzt hatte das Bundesverfassungsgericht im Jahre 2020 in den geprüften Fällen festgestellt, dass dem nicht so war. Auf die Rechtsprechung hat zwischenzeitlich auch das Land Nordrhein-Westfalen reagiert und das Besoldungssystem im vergangenen Jahr umfassend überarbeitet. Ob die Besoldung und Versorgung in der aktuellen Ausgestaltung rechtmäßig sind, wird final wohl wieder erst durch Gerichte bewertet werden können.
2023: Welche Folgen hat die Einführung des Bürgergeldes?
Das Bundesverfassungsgericht hat in seinen Entscheidungen immer wieder betont, dass der Abstand zur Grundsicherung ein Kriterium für die Bewertung der Rechtmäßigkeit von Besoldung und Versorgung darstellt. Mit Einführung des Bürgergeldes hat es in diesem Bereich im laufenden Jahr eine erhebliche Verschiebung gegeben. Angesprochen auf diese Frage hat der Finanzminister geäußert, dass aktuell die Auswirkungen auf die Höhe der Besoldung und Versorgung geprüft werden würde.
Aufgrund der Verpflichtung zur sog. „haushaltsnahen Geltendmachung“ müssen potenzielle Ansprüche bis zum 31.12.2023 angemeldet werden. Zur Wahrung möglicher Ansprüche stellen wir euch gerne die entsprechenden Musterwidersprüche-/Anträge zur Verfügung.
Wichtig: Es handelt sich um zwei leicht unterschiedliche Muster, eines für aktive Kolleginnen und Kollegen und eines für Pensionäre. Nutzt bitte das für euch maßgebliche Muster. Weitere Hinweise zum Ausfüllen und zum Versand finden sich auf der ersten Seite. Diese bitte nicht mitübersenden.
Bisher hat das Finanzministerium noch keine Aussage über eine Ruhendstellung der Widersprüche und der Durchführung von Musterverfahren für das Jahr 2023 getroffen. Über den weiteren Fortgang werden wir regelmäßig informieren.