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Besoldungsanpassung: Der Teufel steckt im Detail

Die Signale nach dem Tarifabschluss aus der Politik waren deutlich: Das Ergebnis des Tarifabschlusses soll 1:1 auf die Beamtinnen und Beamten übertragen werden. Ein wichtiges und richtiges Signal der Wertschätzung, das auch im Rahmen eines Spitzengesprächs der Landesregierung mit den Gewerkschaften bekräftigt wurde. Umso überraschender ist der nun vorliegende Gesetzentwurf, bei dem die Übertragung des Ergebnisses nicht konsequent durchgehalten wird. Darüber hinaus beinhaltet er auch weitere negative Punkte, die die GdP in einer umfassenden Stellungnahme kritisiert hat.

(Positive) Kernpunkte des Gesetzentwurfes sind:
1.) Zum 01.11.2024:
• Erhöhung der Grundbesoldung zum 01.11.2024 um 200 Euro,
• Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter zum 01.11.2024 um 100 Euro,
• Erhöhung der seit jeher erhöhten Zulagen (Sonn- und Feiertags DuZ, Strukturzulage) um 4,76 %
2.) Zum 01.02.2025:
• Weitere Erhöhung der Grundbesoldung um 5,5 %,
• weitere Erhöhung der Grundbeträge für Anwärterinnen und Anwärter um 50 Euro,
• Erhöhung der seit jeher dynamisierten Zulagen (Familienzuschlag, Sonn- und Feiertags-DuZ, Strukturzulage und Mehrarbeitsvergütung) um weitere 5,5 %.

Die GdP hat hier kritisiert, dass der Familienzuschlag und die Mehrarbeitsvergütung zum 01.11.2024 nicht an der Erhöhung teilnehmen sollen. Die GdP wird genau beobachten, ob die Landesregierung das Versprechen der 1:1 Übernahme einhält oder ob auf dem Rücken unserer Kolleginnen und Kollegen abermals „Kosten“ eingespart werden sollen.

Neben der bloßen Umsetzung des Tarifabschlusses beinhaltet der Gesetzentwurf hochkritische Änderungen, die teilweise jahrzehntelanger gefestigter Rechtsprechung widersprechen.
Hierzu gehören u.a.:

• Die Systematik der Familienzuschlags ab dem dritten Kind aufwärts wird ebenso gestaltet wie bei den ersten beiden Kindern. Das bedeutet, dass des Familienzuschlag ab dem dritten Kind sich künftig ebenfalls nach der Mietenstufe bestimmen wird. Aktuell wird er pauschal nach der höchsten Mietenstufe ausgezahlt. Das bedeutet zum Teil deutlich niedrigere Familienzuschläge ab dem dritten Kind. Unmittelbare Einkommensverluste für bereits geborene Kinder wird es aber nicht geben, weil durch einen Ergänzungszuschlag das alte Niveau so lange bezahlt wird, bis der Familienzuschlag neu ab dem dritten Kind durch Anpassungen den Zuschlag abgeschmolzen hat.
• Bei der Frage, ob der Abstand der Besoldung zur Grundsicherung ausreichend ist, soll künftig ein fiktives Ehegatteneinkommen hinzugerechnet werden. Bisher gab die Rechtsprechung vor, dass das Einkommen eines Beamten oder einer Beamtin für die Versorgung der Familie ausreichend sein muss. Ob das Vorgehen rechtmäßig ist, erscheint zweifelhaft.
• Die Beamtinnen und Beamten sollen fortan selbst errechnen, ob der Abstand zur Grundsicherung ausreichend ist. Ist er nicht ausreichend, sollen Betroffene (in der Regel sind hier die niedrigsten Besoldungsgruppen (A6) betroffen) einen Antrag auf Auszahlung der Differenz stellen. Damit wälzt der Dienstherr seine Beobachtungspflicht auf die Beamtinnen und Beamten ab.
• Mit einer gesetzlichen Regelung soll klargestellt werden, dass Widersprüche gegen die Besoldung keine Wirkung für Folgejahre entfalten. Da sich Rechtsprechung aktuell mit dieser Frage befasst, macht eine gesetzliche Regelung zum jetzigen Zeitpunkt wenig Sinn.

Für die GdP ist klar: Neben der Umsetzung des Tarifabschlusses, die nicht konsequent durchgezogen wird, steckt Zündstoff in dem Gesetzentwurf. Es entsteht der Eindruck, als wolle man jetzt die Grundlage dafür schaffen, das künftige Besoldungsanpassungen möglichst niedrig ausfallen.
Ebenso alarmierend: Keine Änderungen der überlangen Wochenarbeitszeit, weiter keine Anpassungen bei Polizei- und Schichtzulagen, ebenso wenig wie beim Samstags- und Nacht-DuZ. NRW fällt hier im Quervergleich immer weiter zurück. Der Eindruck unserer Kolleginnen und Kollegen, dass der Dienstherr sie nur noch als „Kostenfaktor“ wahrnimmt, verstärkt sich immer weiter. So positiv die Entwicklungen im Bereich Ausrüstung/Austattung in den vergangenen Jahren waren; bei der Ressource Mensch spart das Land konsequent. In Zeiten des Fachkräftemangels und enormer Herausforderungen für die Polizei NRW ein verheerendes Signal.