FAQ – Streik
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
der Abzug für den Streiktag vom 05.12.2023 wird mit großer Wahrscheinlichkeit mit der kommenden Entgeltabrechnung erfolgen.
Die Aussagen des LBV auf die Frage, ob der Nettoausfallbetrag als solcher in der Abrechnung ausgewiesen sein wird, sind leider zum jetzigen Zeitpunkt nicht eindeutig.
Ist der Nettoausfallbetrag nicht ausgewiesen, benötigen wir aber auch die Abrechnung des Vormonates, denn dann müssen wir den Ausfall mit unserem Programm berechnen.
Unsere Bitte: Schaut, ob der Nettoausfallbetrag ausgewiesen ist. Wenn das nicht der Fall ist, überprüft bitte für welchen Monat der Abzug für den Streiktag erfolgte (Februar oder Korrektur Dezember).
Sobald wir genau wissen, wie abgerechnet wird, werden wir euch sofort informieren.
Wir werden (sollen) die Kopien der Entgeltabrechnungen der Kolleginnen und Kollegen vor Ort sammeln und anschließend dann in Papierform komplett für die gesamte KG an die Geschäftsstelle schicken.