Bild: Justin Brosch/GdP

GdP: Terrorunterstützer können sich nicht auf Meinungsfreiheit berufen

Heute Morgen (16. Mai 2024) waren Polizisten bei vier Wohnadressen in Duisburg vorgefahren, hatten das Verbot vollstreckt und mögliches Beweismaterial gesichert. „Palästina Solidarität Duisburg“ war in sozialen Medien und auch überregional auf Versammlungen aktiv gewesen und hatte u. a. auch selbst eine Demonstration im Oktober 2023 in Duisburg-Hochfeld organisiert. Der Verein verneint de facto das Existenzrecht Israels und billigt palästinensischen Widerstand ausdrücklich in allen Formen.

„Aus Worten können leicht Taten werden“, sagt der GdP-Landesvorsitzende. Es müsse deshalb klar sein, dass der Verein mit seinen Parolen schlussendlich auch Leib und Leben der in Deutschland lebenden Jüdinnen und Juden gefährde. Es sei nun Aufgabe der Polizei, die Einhaltung des Verbotes konsequent zu überwachen.