Bild: Symbolbild: Mit KI erstellt

Die Handys bleiben

GdP: Maßstab muss eine funktionsgebundene Ausstattung sein

Die Ausstattung der Beschäftigten mit Mobiltelefonen ist ein zentraler Baustein in der Digitalisierungsstrategie der Polizei NRW. Dazu passt es nicht, wenn die Ausstattung mit Mobiltelefonen pauschal reduziert wird. Da, wo Handys sinnvoll sind, müssen sie zur Verfügung stehen. Nicht nur die GdP hatte deshalb dem Innenministerium deshalb vorgeworfen, ohne Rücksicht auf die Funktionsfähigkeit der Polizei vorzugehen, um pauschale Sparvorgaben im Landeshaushalt zu erfüllen.

GdP Forderung: Die Landesregierung muss weiter in die Digitalisierung der Polizei investieren

Die Digitalisierung bleibt ein wichtiges strategisches Ziel, um die Polizei fit für das 21. Jahrhundert zu machen. Das erfordert Investitionen. Daran muss die Polizei auch in schwierigen Zeiten festhalten. Darauf wird die GdP auch im Polizei-Hauptpersonalrat weiter drängen. Wenn sich neue Einsatzmittel in der Polizei bewähren, dann müssen diese auch flächendeckend überall dort zur Verfügung stehen, wo sie gebraucht werden.

Lücken bei der Ausstattung schließen, statt neue reißen

Die GdP appelliert an die Verantwortung der Politik: Bürgerinnen und Bürger reagieren empfindlich, wenn sie feststellen müssen, dass es bei der Polizei unterschiedliche Ausstattungsstandards gibt. Eine 2-Klassen-Polizei bedeutet letztlich eine 2-Klassen-Sicherheit. Gerade bei modernen Einsatzmitteln geht es deshalb nicht darum, wo man noch Geräte einsammeln kann, sondern wo noch welche fehlen. Das gilt für Mobiltelefone genauso wie für das DEIG.