Zu wenig Netto auf dem Konto?
So kommt es zu Stande:
Zwar wurden die Fehler aus der Januar-Abrechnung behoben und nachgezahlt,
allerdings gibt es nun für Viele doch netto weniger Geld als noch im Dezember und das kommt
auf Grund einer steuerrechtlichen Änderung.
Ab dem 01.01.26 ändert sich die steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen grundlegend.
Die bislang auch ohne Nachweis von Kranken- und Pflegeversicherungsaufwendungen steuermindernd berücksichtigte
Vorsorgepauschale entfällt. Stattdessen werden die von den Versicherungsunternehmen an das BZSt übermittelten Beträge durch das LBV NRW über das ELStAM-Verfahren abgerufen und bei der Berechnung der Lohnsteuer mindernd berücksichtigt.
Näheres siehe hierzu unter dem Link:
Wir liefern anbei nur die Erklärung für die Änderungen der Löhne. Dies ist eine reine Serviceleistung.
Die Änderungen und die fehlende Kommunikation/Erläuterung liegt beim LBV.