Klageverfahren PP Dortmund – Beförderung zu A11

Auf Grund der sich häufenden Anfragen bzgl. der Beförderungen zu A 11 möchten wir euch kurz informieren:

Im aktuellen Klageverfahren haben Mitarbeiter des PP Dortmund ihre grund- und verwaltungsrechtlich gesicherten Rechte in Anspruch genommen und aus individuellen Beweggründen heraus verwaltungsgerichtlich überprüfen lassen.

Wir möchten euch kurz den Ablauf eines solchen Verwaltungsstreitverfahrens erläutern:

Zu Beginn, meist unmittelbar nach Beurteilungsbekanntgabe, kommt es häufig zu Klagen gegen die dienstlichen Beurteilungen beim zuständigen Verwaltungsgericht (hier: Verwaltungsgericht Gelsenkirchen). Diese reinen Beurteilungsklagen haben keinen Einfluss auf Beförderungen.

Auswirkungen auf Konkurrierende ergeben sich erst, wenn der in Rede stehende Wertesummenbereich erreicht wird.

Wenn dieser Zeitpunkt erreicht wird, bleibt den Klagenden in der Regel keine andere Möglichkeit als die Stellensperrung über das Verwaltungsgericht zu beantragen. Ob hierbei nur so viele Stellen gesperrt wie beklagt werden, oder die gesamte Beförderungsgruppe gesperrt wird, kann von vielen Faktoren abhängen und obliegt den Verfahrensbeteiligten (Rechtsanwälte, Behörde und Gericht).

In der Vergangenheit ist es schon vorgekommen, dass zunächst alle Stellen gesperrt wurden und im weiteren Verlauf teilweise Stellen freigegeben wurden. Auch hier haben die Beteiligten einzelne Stellen freigegeben. Hieraus ergibt sich sowohl für das Verwaltungsgericht, als für die betroffene Behörde ein nicht unerheblicher Verwaltungsaufwand.

Die durchschnittliche Dauer eines Klageverfahrens beläuft sich auf ca. 2-3 Jahre

Aus der Vergangenheit ist uns kein Fall bekannt, in dem ein Klageverfahren länger als der Beurteilungszeitraum gedauert hat. Somit haben sich bisher keinerlei Auswirkungen auf das anschließende Beurteilungsverfahren ergeben. Die durchschnittliche Dauer eines Konkurrentenstreitverfahrens wegen der angestrebten Beförderungen beträgt demgegenüber durchschnittlich etwa 6 Monate.

Für Dauer dieses Eilverfahrens dürfen keine Beförderungsstellen besetzt werden.

 

Die GdP NRW, sowie die GdP KG Dortmund, sind an dem Verfahren nicht beteiligt und haben somit keinen Einfluss auf das beim Verwaltungsgericht laufende Eilverfahren!!

 

Wir haben vollstes Verständnis für euren Unmut bzgl. des mittlerweile lange andauernden Verwaltungsverfahrens und wir wissen, um die etwaigen persönlichen Folgen der verspäteten Beförderungen. Wir bitten jedoch ebenfalls um Verständnis für Kolleginnen und Kollegen, welche ein solches Verfahren führen müssen, weil nur so rechtstaatlich festgestellt werden kann, ob das Beurteilungsverfahren rechtmäßige Anwendung fand.

Die Verantwortung liegt allerdings außerhalb unseres Zuständigkeits-/Wirkbereichs. Allein die Beteiligten des Verfahrens haben Einfluss auf den Fortgang des Verfahrens, wobei weder die Kolleginnen und Kollegen noch die Behörde Einfluss auf die Verfahrensdauer haben.

 

Selbstverständlich stehen wir euch als neutraler Ansprechpartner jederzeit zur Verfügung. 😊