Verfassungsgemäße Alimentation: Da muss mehr rauskommen!
Die NRW-Landesregierung hat Pläne vorgelegt, mit denen sie das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 zur verfassungsgemäßen Alimentation umsetzen will. Aus Sicht der GdP können diese Vorschläge jedoch nicht das letzte Wort sein.
Nach Einschätzung der GdP wird das Land dadurch insgesamt kaum mehr Geld für seine Beamtinnen und Beamten aufwenden. Für einzelne Kolleginnen und Kollegen drohen langfristig sogar finanzielle Nachteile.
Die Pläne im Überblick
So soll die Besoldung neu strukturiert werden
Familienzuschläge: Die seit 2022 geltenden, an örtlichen Mieten orientierten Zuschläge sollen entfallen. Vorgesehen ist ein einheitlicher Familienzuschlag unabhängig von der Mietenstufe.
Familienstand: Der Familienzuschlag der Stufe 1 soll wegfallen.
Grundbesoldung: Sie soll nach aktuellem Stand um 1,68 Prozent steigen.
Mindestbesoldung: Künftig soll das Median-Äquivalenzeinkommen anstelle der Grundsicherung als Maßstab dienen.
Kritik: Familien dürfen nicht schlechter gestellt werden
Die Pläne können besonders kinderreiche Familien in Ballungsgebieten treffen. Finanzielle Nachteile sollen zwar zunächst durch Ausgleichszahlungen aufgefangen werden. Ab 2028 sollen diese Zahlungen jedoch jährlich um 15 Prozent abgeschmolzen werden.
Die Umsetzung ist zum 1. Januar 2027 vorgesehen. Für die GdP ist klar: Eine verfassungsgemäße Besoldung darf nicht zu neuen Verlierern führen. Deshalb sind deutliche Nachbesserungen notwendig.