Disziplinarbevollmächtigte

In Disziplinarverfahren gilt:

Kollegen helfen Kollegen! Es kommen „GdP-Disziplinarverteidiger“ zum Einsatz. Das sind aktive oder ehemalige Polizeikollegen, die speziell für die Vertretung von Polizeibeamten im Disziplinarverfahren geschult wurden und auch jährlich fortgebildet werden.

Vorteil:

Diese Kollegen kennen die Polizeistrukturen, gehören meist derselben Behörde an und wissen um unsere polizeilichen „Besonderheiten“ und Insiderkenntnisse, über die Rechtsanwälte in aller Regel nicht verfügen. Gerade solche Kenntnisse können häufig über den Erfolg entscheiden, was sich in geführten und zwischenzeitlich beendeten Verfahren immer wieder zeigt. Diese Kollegen haben oft Zugang zu den Entscheidungsträgern und im Verfahren beteiligten Vorgesetzten wegen ihrer sonstigen Tätigkeiten auf Gewerkschaftsebene oder in den Personalräten und Personalvertretungen.

Wichtigster Verhaltensgrundsatz bei der Einleitung eines Disziplinarverfahrens ist, dass der Beamte sich umgehend mit seiner GdP-Kreisgruppe oder einem „GdP-Disziplinarverteidiger“ in Verbindung setzt, bevor er eine Aussage macht oder sich auch nur gesprächsweise äußert.

Unsere Disziplinarbevollmächtigten der Kreisgruppe sind:

Silke Gremmler, DGL’in PW Ramersdorf

Markus Gremmler, KvD Einsatzleitstelle

Ronny Differding, Leiter FüSt PI 1

Andreas Kroeber, Gruppenführer VD

Michael Boldt, KK 11

David Lahr, WDF PGD

und..

Dirk Lennertz, Personalrat Tel.: 1053

Text: Dirk Lennertz