Verschiebung Personalratswahl

Personalratswahlen bei der Polizei NRW werden auf 2021 verschoben

Das hat der Hauptwahlvorstand der Polizei heute auf Initiative der drei Polizeigewerkschaften beschlossen. Hintergrund der Entscheidung ist die Feststellung des Hauptwahlvorstands, dass auf Grund der intensivierten Maßnahmen zur Pandemievorsorge eine ordnungsgemäße Durchführung der Personalratswahlen bei der Polizei nicht mehr gewährleistet werden kann.

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) hat die Verschiebung der Personalratswahl ausdrücklich begrüßt. „Wir müssen uns jetzt alle auf die Bewältigung der Pandemie konzentrieren. Eine Fortsetzung der Wahl wäre weder den Bewerberinnen und -Bewerbern, noch den Wahlvorständen und erst recht nicht den Wählerinnen und Wählern zumutbar gewesen“, sagte der stellvertretende GdP-Landesvorsitzende Michael Maatz.

Trotz der Verschiebung der Personalratswahlen ist die Mitbestimmung bei der Polizei weiter gewährleistet. Die bislang gewählten Personalräte bleiben über das Ende der Mandatsperiode am 30.06.2020 hinaus geschäftsführend im Amt. Sie stehen weiter als Ansprechpartner für die Dienststellen und für alle Beschäftigten zur Verfügung.

Quelle: GdP NRW

Dirk Lennertz

Vorsitzender