Schmerzensgeld nach Spuckattacken
Am Samstag (10.04.21) berichtete der General-Anzeiger über einen Musterprozess der Gewerkschaft der Polizei – Kreisgruppe Bonn -. Die Forderung der Bonner Polizei: Schmerzensgeld nach Spuckattacken.
Musterprozess gegen Spuckattacken auf Polizeibeamte
Frank Kreft, unser Personalratsvorsitzender, musste mit ansehen, wie eine Kollegin Opfer einer Spuckattacke wurde: „Der Randalierer rotzte der Kollegin voll in den geöffneten Mund. Die Kollegin war fix und fertig.“
Gilt Spucken als Körperverletzung oder als eine Beleidigung? Diese Frage ist zu klären, wenn es um die strafrechtliche Einordnung von Spuckattacken auf Polizeibeamte geht. Fest steht, dass das Anspucken von Polizeibeamten strafbar ist, dennoch liegt hier eine strafrechtliche Problematik vor: Das Land NRW kommt bei zahlungsunfähigen Tätern nur für das Schmerzensgeld und für die Kosten des Verfahrens auf, wenn es sich bei der Spuckattacke um eine Körperverletzung handelt und nicht nur um eine Beleidigung.
„Wenn Polizisten in Ausübung ihres Dienstes bespuckt werden, muss in beiden Fällen bei zahlungsunfähigen Tätern das Land für die Kosten aufkommen“, fordert Dirk Lennertz, Vorsitzender der Bonner Kreisgruppe der Gewerkschaft der Polizei (GdP). „Allerdings geschieht dies nur dann, wenn das Bespucken juristisch als Körperverletzung und nicht nur als Beleidigung gewertet wurde.“
Um diese Forderung umzusetzen, führt die GdP Bonn nun einen Musterprozess vor dem Kölner Verwaltungsgericht. Mit dieser Musterklage soll erreicht werden, dass das Anspucken stets im Sinne von Paragraf 82a des Landesbeamtengesetzes ein Schmerzensgeld zur Folge hat.
„Wir haben es mit einer hohen Dunkelziffer zu tun“, so beklagt es Dirk Lennertz. Die Erfolgsaussichten bei einer Klage seien zu gering.
Um diese rechtliche Thematik noch einmal persönlich zu diskutieren, lud Dirk Lennertz den Rechtsanwalt Christoph Arnold zu einem persönlichen Gespräch ein.
Christoph Arnold ist Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungs- und Strafrecht. “Im Verlauf der Jahre habe ich bereits sehr viele Polizist*innen bei ihrem Straf- und auch Zivilverfahren vertreten. Man erkennt ganz klar eine Zunahme solcher Attacken auf Polizeibeamte und Polizeibeamtinnen”, so berichtet er.
Auf die Frage, was den Kolleginnen und Kollegen die Opfer einer Attacke wurden, am Wichtigsten ist, antwortet Arnold: “Ganz klar die Wiedergutmachung und natürlich, dass die Täter erfahren müssen, dass die Strafe direkt auf dem Fuße folgt.”
Christoph Arnold möchte gerne folgende wichtige Botschaften an die Kolleginnen und Kollegen der Polizei weitergeben:
- Jede Verletzung attestieren lassen bzw. fotografieren!
- Nicht auf das Strafverfahren warten! Direkt ein Zivilverfahren parallel einleiten.
“Man muss nicht mehr machen als bei der GdP einen Antrag zu stellen,” so Arnold zum Schluss.
Also falls Ihr, Kolleginnen und Kollegen der Polizei und Mitglieder der GdP, im Dienst Opfer von Spuckattacken oder verletzt worden seid, so setzt Euch umgehend mit Dirk Lennertz in Verbindung.
„Ich unterstütze Euch bei der Umsetzung der Schmerzensgeldansprüche von Beginn an. Wenn wir mitbekommen, dass Ihr verletzt oder Opfer einer Attacke wurdet, nehmen wir mit euch den Kontakt auf. Und falls Ihr nichts von uns hören solltet: Meldet Euch bei uns!“
Dirk Lennertz, GdP-Kreisgruppenvorsitzender
dirk.lennertz@gdp-bonn.de
Vielen Dank an Herrn Arnold für das sehr nette und informative Gespräch!
Weitere Informationen zum Thema Rechtsschutz der GdP findet Ihr hier: https://www.gdp.de/gdp/gdp.nsf/id/de_leistungsuebersicht
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