Informationen zu Langzeitarbeitskonten (LAK)
Unsere Mitglieder im Personalrat haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Langzeitarbeitskonten auseinandergesetzt. Im Wesentlichen ergeben sich die Regelungen der Langzeitarbeitskonten aus den § 14a AZVO bzw. § 27a AZVO Pol und der Dienstvereinbarung des PP Bielefeld. Bei Beantragung eines Langzeitarbeitskontos kann (muss aber nicht) gleichzeitig auch eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 44 Stunden beantragt werden. Im Falle der Wochenarbeitszeiterhöhung werden jede Woche 3 Stunden dem LAK gutgeschrieben. Bei der Beantragung des LAK kann erstmalig ein Kontingent von Überstunden dem LAK gutgeschrieben werden. Die Antragstellung erfolgt derzeit formlos bei der für Personalangelegenheiten zuständigen OE.
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