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GdP begrüßt Anschaffung von CO-Warnern für die Polizei

„Anders als die Feuerwehr hat die Polizei keine Möglichkeit, unter Atemschutz in eine Wohnung zu gehen. Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) begrüßt deshalb sehr, dass die Polizei jetzt Geräte erhält, die vor lebensgefährlichem Kohlenmonoxid (CO) warnen. Erste CO-Warner waren heute…

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Kreisgruppenseminar 2023

Vom 02.11. bis zum 03.11.2023 richtet die Gewerkschaft der Polizei, Kreisgruppe Bielefeld, im Hotel Restaurant Feldschlößchen in Geseke, unter der Leitung von Patrick Altenhöner, Kreisgruppenvorsitzender, das diesjährige Kreisgruppenseminar aus. Mit einer großen Bandbreite an Vorträgen und Diskussionen war das zweitägige…

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Dein Kontakt zu uns! Neu: WhatsApp!

Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) ist eine starke Interessenvertretung für Beschäftigte bei der Polizei in ganz Deutschland. Die Kreisgruppe Bielefeld, als Teil des GdP-Netzwerks, setzt sich engagiert für die Belange der Polizistinnen und Polizisten, Verwaltungsbeamtinnen und Beamten sowie die Tarifbeschäftigten…

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75 Jahre GdP NRW

Mit einem Festakt in Roncalli‘s Apollo Varieté in Düsseldorf feierte die Gewerkschaft der Polizei (GdP) gestern ihre Gründung vor 75 Jahren. Mit der Veranstaltung, an der unter anderem Ministerpräsident Hendrik Wüst, Innenminister Herbert Reul sowie die Bielefelder Polizeipräsidentin Frau Dr.

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Tarif-Stammtisch

Die KG Bielefeld lädt alle Tarifbeschäftigten der Behörde zum 1. Stammtisch ein. Wir freuen uns, wenn wir uns gemeinsam in großer Runde zu spannenden Themen austauschen können. Weitere Informationen: https://gdpnrw.de/bielefeld/event/tarif-stammtisch/…

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Informationen zu Langzeitarbeitskonten (LAK)

Unsere Mitglieder im Personalrat haben sich in den vergangenen Monaten intensiv mit den Langzeitarbeitskonten auseinandergesetzt. Im Wesentlichen ergeben sich die Regelungen der Langzeitarbeitskonten aus den § 14a AZVO bzw. § 27a AZVO Pol und der Dienstvereinbarung des PP Bielefeld. Bei Beantragung eines Langzeitarbeitskontos kann (muss aber nicht) gleichzeitig auch eine Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 44 Stunden beantragt werden. Im Falle der Wochenarbeitszeiterhöhung werden jede Woche 3 Stunden dem LAK gutgeschrieben. Bei der Beantragung des LAK kann erstmalig ein Kontingent von Überstunden dem LAK gutgeschrieben werden. Die Antragstellung erfolgt derzeit formlos bei der für Personalangelegenheiten zuständigen OE.

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