Und was ist mit den anderen? Die Zulage für Ermittler im Bereich Kindesmissbrauch ist eine wichtige Anerkennung – für Wenige
Nach der Zustimmung im Kabinett am vergangenen Dienstag (2.2.2021) wird die Erschwerniszulagenverordnung geändert. Das ist gut so. Gut ist auch, dass die Zulage für Ermittler im Bereich Kindesmissbrauch nach der Beschlussfassung des Kabinetts endgültig auch für Tarifbeschäftigte entsprechend gezahlt werden soll. Nicht gut ist, dass die Zulage nur für 2021 rückwirkend gewährt wird. Kolleginnen und Kollegen, die sich in den vergangenen Jahren durch die Ermittlungsberge von Lügde und Bergisch Gladbach gekämpft haben, bekommen für die Zeit vor 2021 nichts. Hier verpasst die Landesregierung eine wichtige Gelegenheit, sich erkenntlich zu zeigen. Genauso verpasst die Landesregierung die Gelegenheit, endlich einmal grundsätzlich an die Erschwerniszulagen heranzugehen.
Eine Grundsätzliche Überarbeitung der Erschwerniszulagen fehlt!
Dem Anspruch, einen fairen Ausgleich für Belastungen des Dienstes zur Verfügung zu stellen, wird die Erschwerniszulagenverordnung schon lange nicht mehr gerecht: Gezahlt wird in vielen Fällen das Gleiche, wie bei der Einführung des Euro im Jahr 2002. Immer nur dann, wenn einzelne Tätigkeitsfelder in den Fokus der Öffentlichkeit gelangten, hat NRW reagiert: Das war 2017 kurz vor der Landtagswahl so, nachdem die Terrorismusbekämpfung die Spezialeinheiten in den Fokus gerückt hatte. Und das war zuletzt im Fall der großen Ermittlungskomplexe im Bereich Kindesmissbrauch so.
Andere Beschäftigte, deren Belastungen nicht im öffentlichen Rampenlicht stehen, warten bislang vergeblich. Das mag Realpolitik sein, fair ist das nicht.
Die Hoffnungen, dass die Landesregierung im Rahmen der im vergangenen Jahr gestarteten Attraktivitätsoffensive für den öffentlichen Dienst das Thema anpacken würde, zerschlagen sich gerade. Das ist enttäuschend und das Gegenteil von Wertschätzung.