Kreisgruppe stattet Streifenwagen mit Feinwaagen aus

Auf die handwerklichen Unzulänglichkeiten des neuen Cannabisgesetz (CanG) haben wir ja oft genug hingewiesen. Umso unverständlicher ist nun, dass das Gesetz so umgesetzt wurde.

Nur eine der neuen Fragestellungen wird in Zukunft sein: Sind es z.B. 25 Gramm oder 30 Gramm? Wie soll man das draußen aktuell feststellen?

Um den Kolleginnen und Kollegen die Arbeit zumindest etwas zu erleichtern, haben wir die operativen Kräfte jetzt mit Feinwaagen ausgestattet.