Berufungsverhandlung nach brutalem Angriff auf Kollegen – Urteil gesprochen

„Solche Attacken sind nicht Alltag, aber sie sind auch keine Seltenheit mehr“, sagte GdP-Landesvorsitzender Michael Mertens der Westfalenpost (+Artikel).

Bei einem Einsatz vor einer Siegener Disco im Juli 2019 hatte der Täter einem Polizeibeamten mit voller Wucht ins Gesicht getreten. Der Polizist erlitt schwerste Kopfverletzungen, ein Schädel-Hirn-Trauma, partielle Amnesie. Bis heute sind Nerven im Gesicht geschädigt.

Der Täter – ein damals 24-jähriger Dortmunder – war im Oktober 2021 vom Amtsgericht Siegen zu einem Jahr und sieben Monaten verurteilt worden – auf Bewährung!

In Polizeikreisen sorgte das für Fassungslosigkeit. „Wenn wir davon reden, dass Strafen eine abschreckende Wirkung haben soll, dann wirkt dieses Urteil – gefühlt wie ein Freispruch“, kritisiert GdP-Landesvorsitzender Mertens.

Auch aus Sicht der Staatsanwaltschaft kann dieses Urteil nicht so bleiben, sie ging in Berufung. Der Fall wurde deshalb am 25.02.2022 in zweiter Instanz vorm Landgericht Siegen neu verhandelt, in der Westfalenpost erschien dazu ein weiterer Artikel.

Der nächste Verhandlungstermin ist der 10.03.2022, 09:00 Uhr.

Update:
In der Lokalzeit Südwestfalen erschien ein Bericht zum letzten Verhandlungstermin (10.03.22), abrufbar bis zum 17.03.2022: https://www1.wdr.de/fernsehen/lokalzeit/suedwestfalen/videos/video-urteil-tritte-gegen-polizist–100.html

Ein Artikel über die Verhandlung vom 10.03.2022 erschien auch wieder in der Westfalenpost, die Siegener Zeitung berichtete ebenfalls (+ Artikel).

Es wurden 3 weitere Verhandlungstermine angesetzt: 25.03. und 19.04., jeweils 14 Uhr. Der Termin für die Urteilverkündung ist für den 25.04.2022, 09:30 Uhr 09.05.2022, 10 Uhr vorgesehen.

Update:
Der Termin am 25.03. dauerte nur rund 10 Minuten. Eine gute Zusammenfassung stellt der Artikel der Westfalenpost dar. Am 19.04. um 14 Uhr ist der nächste Verhandlungstermin angesetzt.

Update:
Auch der Termin am vergangenen Montag war schnell erledigt. Die Westfalenpost (+Artikel) hat berichtet.

Am 09.05. ab 10 Uhr Uhr wird erneut verhandelt, vielleicht wird an dem Tag auch das Urteil gefällt.

Update:
Das Urteil wurde gesprochen: 2 Jahre auf Bewährung und 250 Sozialstunden. Der tätliche Angriff auf Polizeibeamte und die Gefangenenbefreiung wurden seitens des Gericht verneint.

Aus unserer Sicht ist das Urteil ein falsches Signal. Es handelte sich um eine schwere Straftat, die konsequent verfolgt und dann auch entsprechend verurteilt werden muss. Seit Jahren beklagen wir – nicht nur in NRW sondern im gesamten Bundesgebiet – die stetige Zunahme von Gewalt gegen Polizeibeamte.

Es kann nicht sein, dass jemand einem Polizeibeamten, der andere Menschen schützen möchte, mit voller Wucht den Kopf wegtritt und dann mit einer Bewährungsstrafe davonkommt. So ein Urteil muss eine Signalwirkung für potentielle Angreifer haben. Diese müssen wissen STOP, wenn du einen Polizisten oder eine Polizistin auf eine so brutale Art und Weise angreifst, wirst du eingesperrt.

Das Urteil macht unsere Kolleginnen und Kollegen, die tagtäglich ihren Kopf hinhalten, wieder sprachlos.

Die Westfalenpost hat wieder berichtet.