
TKÜ: GdP begrüßt Karlsruher Richterspruch zu NRW-Polizeigesetz
„Big-Brother-Debatten helfen hier nicht weiter“, sagt der GdP-Landesvorsitzende Patrick Schlüter. Mit den Überwachungen sind Grundrechtseingriffe verbunden. Die Karlsruher Richter stellen aber eindeutig fest, dass die Überwachungsbefugnisse angesichts der drohenden Gefahr verhältnismäßig und damit verfassungsgemäß sind. „Die polizeiliche Praxis zeigt auch, dass die Kolleginnen und Kollegen mit diesen Überwachungen maßvoll und sorgsam umgehen“, erklärt Schlüter. Er erinnert daran, dass polizeiliches Handeln hierzulande immer an rechtsstaatliche Kontrolle gebunden ist. „Unsere Polizei hat Vertrauen verdient“, betont der GdP-Landesvorsitzende.