
GdP: Update fürs Verfassungsschutzgesetz ist überfällig
Die Novelle holt den Nachrichtendienst in die Jetzt-Zeit, Sie regelt zum Beispiel den Einsatz von Künstlicher Intelligenz und enthält eine Befugnis zur Quellen-Telekommunikationsüberwachung. Wichtig aus GdP-Sicht: „Die Novelle gibt den Kolleginnen und Kollegen beim Verfassungsschutz Rechtssicherheit“, betont Schlüter.
Angesichts vielfältiger Gefahren für die freiheitliche Grundordnung ist ein starker und handlungsfähiger Verfassungsschutz wichtiger denn je – „aber er muss immer auf einem rechtssicheren Fundament stehen“. Wichtig auch: Der Verfassungsschutz muss seine Erkenntnisse teilen können. Die GdP würde es deshalb begrüßen, wenn die Zusammenarbeit mit allen Sicherheitsbehörden in Bund, Ländern und Kommunen ausdrücklich festgeschrieben wird.
Begrüßen würde die GdP auch, wenn wieder mehr Polizeivollzugsbeamtinnen und -Beamte beim Verfassungsschutz eingesetzt würden, etwa im Bereich Auswertung und Analyse. „Mit ihrer Ausbildung, Ihrer Erfahrung und ihrem Wissen können sie den Nachrichtendienst stärken“, meint Patrick Schlüter. Und der Verfassungsschutz könnte mit seinem Stellenzuschnitt ein wichtiger Baustein für die berufliche Entwicklung der Kolleginnen und Kollegen sein.