Wir über uns

GdP – Kreisgruppe Minden-Lübbecke

Die Gewerkschaft der Polizei ist mit 43 000 Mitgliedern alleine in NRW die mit Abstand größte Berufsvertretung für die Beschäftigen der Polizei.
Mitglied der GdP sind nicht nur die Polizeibeamtinnen und -beamte des Wach- und Wechseldienstes und der Bereitschaftspolizei, sondern auch der Kriminalkommissariate.
Zu den Mitgliedern zählen aber auch die Verwaltungsbeamten und die Tarifbeschäftigten im Polizeibereich – von der Küchenkraft bis zum hoch spezialisierten Computerexperten – sowie ehemalige Beschäftige der Polizei.

Schon früh organisierten sich die Beschäftigten der Polizei im heutigen Mühlenkreis. So wurde am 01. Juli 1948 im Mindener Land und am 08.Juli 1948 im Lübbecker Land der Bund der Polizeibeamten e.V. des Landes NRW gegründet.
Im Jahr 1950 entstand dann aus dem Zusammenschluss mehrerer Landesverbände die       „Gewerkschaft der Polizei“.
Mit der Verstaatlichung der Polizei NRW im Jahr 1953 entstanden auch die Kreispolizeibehörden Minden und Lübbecke.
Schon im Jahr 1959 waren Personalstärken ein großes Reizthema.
Die GdP trug dieses Thema in die Öffentlichkeit und erzielte Verbesserungen.
Einhergehend mit der Gebietsreform 1973 wurde auch der gewerkschaftliche Zusammenschluss der Kreisgruppen Minden und Lübbecke herbeigeführt, seitdem heißt es Gewerkschaft der Polizei – Kreisgruppe Minden-Lübbecke.
Bis heute engagiert sich die GdP im Mühlenkreis für die Belange aller Polizeibeschäftigten!
Von Anfang an haben sich die Mitglieder der GdP in Minden-Lübbecke für Verbesserungen der Arbeitsbedingungen, bessere Besoldung, höhere Löhne, Höhergruppierungen, soziale Verbesserungen und die Wahrung von Arbeitnehmerrechten engagiert.
Hierzu haben insbesondere die Vorsitzenden der GdP Minden-Lübbecke, angefangen bei den Gründungsvätern Wilhelm Hogrefe, Hermann Möhlmann und Friedrich Meier über Heinz Friedhoff, Gustav Köster, Gerhard Drees, Karl Semrau, Günter Becker, Bernd Hering bis hin zu Herbert Uebler und zuletzt Claus Kynast beigetragen.
Und auch weiterhin wird die GdP im Kreis Minden-Lübbecke für alle Sparten der Polizei, von Wach-und Wechseldienst, Kriminalpolizei, Verkehrsdienst bis zur Verwaltung, und für alle Beschäftigten, egal ob Polizeivollzugsbeamte oder Regierungsbeschäftigte, eintreten.