Neuigkeiten aus dem Landesbezirk, betrifft: Altwidersprüche Urlaubs- und Weihnachtsgeld

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

neue Info aus dem Landesbezirk, wir möchten euch heute über eine Mitteilung des DGB aus dem Finanzministerium informieren, um gewissermaßen rechtlich vor die Lage zu kommen:

Nach Auskunft des Finanzministeriums anlässlich eines Spitzengespräches mit dem DGB liegen dort noch ca. 900.000 (!) Altwidersprüche zum Thema Sonderzahlungsgesetz, die jetzt abschlägig beschieden werden sollen. Offensichtlich war man vorher dort wohl technisch nicht in der Lage, so viele Widersprüche in einem Massenverfahren abzulehnen. Jetzt soll dies aber möglich sein und deshalb werden die in Kürze versandt. Nach der uns vorliegenden Mitteilung könnte der Versand der Bescheide ab dem 15.01.2024 starten, sodass euch in den nächsten Tagen Anfragen von Kolleginnen und Kollegen erreichen könnten.

Ganz wichtig ist, dass dies nicht die aktuelle Diskussion um die verfassungskonforme Alimentation betrifft. Vielmehr geht es in diesen, wirklich lange zurückliegenden, Widersprüchen ausschließlich um das Urlaubs- und Weihnachtsgeld. Erst später ging es in den jährlichen Widersprüchen auch um die allgemeine Alimentation. Zum Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat später aber das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass das Sonderzahlungsgesetz NRW nicht verfassungswidrig ist. Die Rechtslage ist daher also insofern eindeutig und die Verfahren sind nicht mehr erfolgsversprechend.

Weil also keine verfassungsrechtlichen Bedenken mehr bestehen, ist gegen die Ablehnung der Widersprüche zum Sonderzahlungsgesetz aus unserer Sicht nichts einzuwenden. Insbesondere raten wir nicht zu weiteren Rechtsmitteln. Das machen die anderen DGB-Gewerkschaften auch nicht. Hierzu haben wir uns untereinander abgestimmt.

 

Für den Vorstand

– Frank Vogt –