Rechtsschutz

Möchtest du dich über den Rechtsschutz der Gewerkschaft beraten oder vertreten lassen?

Dann wende dich bitte nicht direkt an den Landesbezirk, sondern zunächst an die Kreisgruppe. Anträge, die ohne vorherige Zustimmung der Kreisgruppe beim Landesbezirk eingehen, werden vom Landesbezirk zurückgewiesen.

Nach deiner Kontaktaufnahme mit der Kreisgruppe werden dir die aktuellen Anträge zur Verfügung gestellt und das weitere Verfahren erläutert. Anschließend leitet die Kreisgruppe deinen Antrag an den Rechtsschutz des Landesbezirks weiter, welcher sich mit dir in Verbindung setzen wird.

Bei Anliegen zum Thema Rechtsschutz melde dich bitte bei der Kreisgruppe unter: info@gdp-lzpd.de.