GdP-Schmerzensgeld-Service: Umfassende Hilfe der GdP bei Schmerzensgeldansprüchen

Die GdP bietet ihren Mitgliedern einen einzigartigen Service bei der Durchsetzung von Schmerzensgeldansprüchen an: Von der ersten Beratung über die Erwirkung eines vollstreckbaren Titels bis zur Zwangsvollstreckung. So helfen wir betroffenen Kolleginnen und Kollegen, wenn sie im Dienst verletzt worden sind.

Wird ein GdP-Mitglied im Dienst verletzt, so bieten wir eine umfassende, individuelle und für GdP-Mitglieder natürlich kostenlose Hilfe an:

 

  • Eine erste telefonische Rechtsberatung gibt es durch Volljuristen sofort bei der Rechtsschutzstelle.
  • Bei einfacheren Verletzungen fordern wir das Schmerzensgeld mit Vollmacht direkt beim Beschuldigten ein.
  • Im Einzelfall wird ein eigener Muster-Adhäsionsantrag bereitgestellt, der eigenständig eingereicht werden kann, so dass schnell ein Titel erwirkt wird.
  • Ansonsten wird sofort, im Eilfall auch telefonisch, Rechtsschutz bis zur Erlangung eines Titels gewährt.
  • Eure GdP-Rechtsschutzstelle betreibt auch die einmalige Zwangsvollstreckung, die notwendig ist, um Schmerzensgeldansprüche gegenüber dem Dienstherrn geltend zu machen. Die Kosten hierfür, auch für den Gerichtsvollzieher, übernehmen wir. Im Zweifel wird sogar Haftbefehl beantragt, wenn sich ein Schuldner weigert, Auskünfte über die Vermögensverhältnisse abzugeben.
  • Auch bei der Antragstellung gegenüber dem Dienstherrn nach § 82a LBG sind wir behilflich.

 

Wir klären mit den betroffenen Kolleginnen und Kollegen individuell, was der beste und schnellste Weg zum Schmerzensgeld ist. Allerdings können wir bei Bagatellverletzungen und – beleidigungen nicht immer tätig werden.

Wenn Ihr Fragen habt, wendet euch an die Rechtsschutzstelle (Rechtsschutz@gdp-nrw.de) des Landesbezirkes. Wir sind gerne für euch da.