Newsletter der Seniorengruppe Kreisgruppe Gütersloh 01/2021

Versand von Gutscheinen für FFP2-Masken

Die Bundesregierung sieht vor, dass alle Berechtigten im Januar zwei Gutscheine für jeweils sechs Masken erhalten. Diese sollen von den Krankenversicherungen zugesendet werden. Für die Produktion dieser fälschungssicheren Berechtigungsscheine (Voucher) auf Spezialpapier hat die Bundesregierung die Bundesdruckerei beauftragt. Wann diese Voucher zum Versand durch die gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen vollständig fertiggestellt und ausgeliefert sind, steht noch nicht endgültig fest. Der Versand hat allerdings bereits im Januar begonnen.

Die erste Welle der von der Bundesdruckerei produzierten Gutscheine (Voucher) ist in der ersten Januarwoche bei den Unternehmen der Privaten Krankenversicherung und den Gesetzlichen Krankenversicherern angekommen. Seitdem werden diese Gutscheine an die betreffenden Versicherten versendet.
Die Gesetzlichen Krankenkassen vermelden sehr unterschiedlich den ersten Versand der Gutscheine.
Die Bundesverband der Privaten Krankenversicherer teilt mit, dass die erste Runde mit insgesamt rund 1,2 Millionen Briefen an Privatversicherte voraussichtlich bis zum 15. Januar abgeschlossen sein wird. Insgesamt sollen rund 3,7 Millionen Briefe an Privatversicherte versandt werden. Sie werden in drei Wellen verschickt:

Der Versand soll in drei Wellen erfolgen.

  • Gruppe 1: Personen ab 75 Jahren. Abschluss voraussichtlich bis zum 15. Januar.
  • Gruppe 2: Personen ab 70 Jahren sowie diejenigen, die aufgrund einer der in der Schutzmasken-Verordnung genannten Krankheiten angeschrieben werden. Dafür soll die Lieferung der Voucher aus der Bundesdruckerei voraussichtlich um den 20 Januar herum erfolgen. Danach beginnt der Versand an die Versicherten schnellstmöglich.
  • Gruppe 3: Personen ab 60 Jahren. Dafür soll die Lieferung der Voucher aus der Bundesdruckerei Anfang Februar beginnen. Diese letzte Gruppe kann daher voraussichtlich bis Mitte Februar vollständig bedient werden.

Die Bürgerinnen und Bürger können die Voucher (Berechtigung für jeweils 6 Masken) danach in zwei klar definierten Zeiträumen im neuen Jahr ebenfalls in den Apotheken einlösen. Diese Gültigkeitszeiträume sollen einen Ansturm auf die Apotheken verhindern sowie die Belieferung und eine geordnete Abholung sicherstellen. In der Apotheke zahlen die Anspruchsberechtigten pro eingelöstem Coupon einen Eigenanteil von zwei Euro hinzu (eine Maske kostet 6 Euro). Die Abrechnung der Maskenkosten mit der Bundesregierung erfolgt durch die Apotheken direkt über das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS).

Wer trägt die Kosten für die kostenlosen und vergünstigten FFP2-Masken?

Die Bundesregierung rechnet angesichts von mehr als 27 Millionen Personen mit einem Anspruch auf insgesamt 15 Schutzmasken mit Kosten in Höhe von rund 2,5 Milliarden Euro, die aus Steuermitteln finanziert werden sollen.

 

Betriebsrentenfreibetragsgesetz
Bereits zum 1. Januar 2020 ist das Betriebsrentenfreibetragsgesetz in Kraft getreten und da es sich bei den sogenannten „Witwenversorgungsbezügen“ der gesetzlich Versicherten Personen auch um eine Betriebsrente handelt, sind wir davon ausgegangen, dass bei den Gesetzlich Versicherten Personen auch die Freibetragsgrenze greifen würde. Die gesetzlichen Krankenkassen haben fast das gesamte Jahr 2020 benötigt, um das Gesetz umzusetzen und die überzahlten Beiträge zurück zu erstatten.

Zum 31. Okt. 2020 gab es auch einen Termin, zu dem die Zahlstellen für die Krankenkassenbeiträge [z.B. unsere Versorgungsabteilung beim LBV] die betr. Personen an die entsprechende GKV zu melden hatten.

Das LBV konnte allerdings bezüglich der „Witwenversorgung“ keine Personen melden, weil es sich bei den Versorgungsbezügen nicht um eine Betriebsrente im Sinne einer betrieblichen Altersversorgung handelt und somit bleibt es dabei, dass die Freibetragsgrenze von 159,25 € nicht für diesen Personenkreis greift, leider. Wie heißt es wieder mal so schön: Der Teufel steckt im Detail.

Quelle: Bernhard Heckenkemper