Ich benötige gewerkschaftlichen Rechtsschutz

Wenn ihr im Rahmen einer dienstlichen Wahrnehmung Rechtschutz benötigt, stellt zunächst einen Antrag auf behördlichen Rechtschutz.

Die Behörde ist zunächst verpflichtet, euch Rechtschutz zur Verfügung zu stellen, um euere Belange als Beschuldigte/ Betroffenen im Strafverfahren zu vetreten.

Zeitgleich hierzu ist es immer ratsam, gewerkschaftlichen Rechtschutz zu beantragen. Es ist hierzu notwendig, dass ihr den GdP Rechtschutzantrag ausfüllt und wir diesen Antrag dann an die Rechtschutzstelle der GdP NRW weiterleiten. Normalerweise erhaltet ihr zeitnah eine müdliche vorab Genehmigung und könnte dann einen Anwalt eurer Wahl beauftragen.

Gerne unterstützen wir euch bei Fragen, oder können euch spezielle Rechtsvertreter für euer Anliegen empfehlen.

Bei Fragen wendet euch bitte an unseren Rechtschutzbeauftragten

 

Michael Stellen >>>>>>>>>>>>>>>>>>  Kontakt klick hier