Anträge zur Wahrung der Ansprüche aus dem Haushaltsjahr 2020

Wir möchten euch noch einmal an eure Anträge/Widersprüche für dieses Jahr erinnern. Diese müssen bis spätestens zum 31.12.2020 beim LBV eingegangen sein. Zur besseren Nachweisbarkeit empfehlen wir die Übersendung per Einschreiben. Einen Mustervordruck findet ihr im Link: http://https://www.gdp.de/gdp/gdpnrw.nsf/id/D3AC67EF84D97AC1C125862C004F56D8/$file/Musterwiderspruch_Besoldung.pdf

Des Weiteren erinnern wir an den Antrag wegen der Verwendungszulage einer höheren Tätigkeit sowie den Antrag auf einen erhöhten kinderbezogenen Familienzuschlag (ab dem dritten Kind).