Polizei-Chat auf WhatsApp: Weitere 8 „Suspendierungen“ aufgehoben
Nachdem in der letzten Woche das Verwaltungsgericht Düsseldorf der Klage einer Kollegin gegen ihr „Verbot der Ausübung ihrer Dienstgeschäfte“ gefolgt ist und die erhaltene Datei als Satire eingestuft hat, wurden heute die Maßnahme durch die Ermittlungsbehörde (das Landesamt für Aus- und Fortbildung/LAFP) gegen acht weitere Beamtinnen/ Beamte ebenfalls zurückgenommen. Das Disziplinarverfahren wird weiter betrieben. Unser Kreisgruppenvorsitzender und stellvertretender GdP-Landesvorsitzender Heiko Müller begrüßte gegenüber der NRZ/WAZ , dass eine von ihm geforderte differenzierte Betrachtung vorgenommen wurde. Zudem wird er wie folgt zitiert: „Wir brauchen eine neutrale Stelle, die solche angeblichen Dienstvergehen prüft.“ Auch eine Bewertung der betreffenden Dateien müsste ggf. von einem Gutachter erfolgen. Bei seiner Kritik betonte er, dass nicht das PP Essen die Ermittlungen geführt hat, sondern das LAFP. Und weiter: „Vorwürfe zu pauschalisieren geht nicht! Ein empfangenes Bild oder Datei ist nicht gleichzusetzen mit einer Einstellung eines Beamten oder einer Beamtin.“ Der gesamte Artikel erscheint in der morgigen (28.10.) Ausgabe der Zeitung.