Nachzahlung von Familienzuschlag
Newsletter RA Arnold, Bonn
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich darf Sie noch eilig über eine Entscheidung des Verwaltungsgericht Köln unterrichten, wonach teilzeitbeschäftige Beamte, die nur einen anteiligen Familienzuschlag erhalten haben, bis zum 31.12.2013 einen Antrag auf Nachzahlung des vollen Familienzuschlages für das Jahr 2010 stellen müssen, bevor dieser Anspruch verjährt. Sollten Sie hiervon betroffene Beamte kennen, informieren Sie diese doch bitte.
Gerne können Sie den Newsletter auch an interessierte Kolleginnen oder Kollegen weitergeben oder veröffentlichen.
Mit freundlichen Grüßen aus Bonn
Christoph Arnold
Rechtsanwalt