Interessenabfragen – Echte Chance oder reine Auslegung?
Bei den Sitzungen der Auswahlkommissionen häufen sich in letzter Zeit Entscheidungen, die nur schwer nachzuvollziehen sind. Auf der einen Seite reicht z. B. bei gleicher Beurteilung ein Punkt mehr in den Hauptmerkmalen, um nach der Aktenanalyse zu einer Entscheidung zu kommen. Auf der anderen Seite reicht dieser Punkt nicht und die Bewerber werden zu Auswahlgesprächen eingeladen. Es drängt sich der Eindruck auf, dass die Entscheidung passend gemacht wird und der Wunsch der aufnehmenden Direktion für oder gegen den Kandidaten final ausschlaggebend ist. So verstehen wir den Sinn der Interessenabfragen nicht. Um den faden Beigeschmack dieser Anwendung der Interessenabfrage zu beseitigen, fordert die GdP eine Gleichbehandlung schon bei der Aktenanalyse. Auch wenn die Durchführung der Auswahlgespräche aufwendig ist, dürfen die Kolleginnen und Kollegen zu Recht auch bei Interessenabfragen erwarten, dass die Besetzung der Stellen nach Abwägung aller zur Verfügung stehenden Kriterien, ebenso wie bei der Besetzung von Funktionsstellen, erfolgt. Im Interesse der Mitarbeiterzufriedenheit muss dieses Verfahren transparent sein, sonst ist es bis zum Vorwurf der Mauschelei nicht mehr weit.
Der Vorstand