Tarif-Info!

Jahresurlaub kann zukünftig wieder bis September des Folgejahres genommen werden! Für Tarifbeschäftigte in NRW und somit auch in der Polizei ist die „alte Urlaubsregelung“ wieder eingeführt worden.

Ab 2007 besteht wieder die Möglichkeit den Jahresurlaub – ohne hierfür einen Antrag stellen zu müssen – bis zum 30. September des Folgejahres abzuwickeln.Der Jahresurlaub 2007 muss hiernach z.B. bis zum 30.09.2008 vollständig in Anspruch genommen worden sein.

Diese übertarifliche Regelung ist vom Arbeitgeberverband des Landes NRW (AdL NRW), der sich Anfang dieses Jahres gegründet hat, vereinbart worden. Damit ist die Gleichbehandlung in der Urlaubsabwicklung von Beamtinnen und Beamten sowie Tarifbeschäftigten wieder hergestellt.