Sporterlass
Hilflosigkeit der Landesregierung dokumentiert sich im neuen Sporterlass
In zwei Jahren ist nach VorstelIung unseres lnnenministers dann jeder in der Lage, egal wie alt oder wie krank, erneut ausgebildeter Rettungsschwimmer und Inhaber des Sportabzeichens zu sein.
Im Erlassentwurf wird ständig erwähnt, daß sich die Beamtinnen und Beamten überwiegend außerhalb der Dienstzeiten fit machen sollen.
Die Stunden für den Dienstsport können schon jetzt kaum wahrgenommen werden. Das wird auch der neue Erlass nicht ändern.
Der Neigungssport, der bisher von den meisten Kolleginnen und Kollegen in Anspruch genommen wurde, wird gestrichen, wenn nicht vorher das Sportabzeichen vorliegt.
Die Unterstützung von Seiten des lnnenministeriums für die Beamtinnen ıınd Beamten reduziert sich auf die ärztliche Betreuung und das damit verbundenes Förderprogramm.
Auf Grund des jetzigen Altersdurchschnitts werden sich viele Betroffene im Förderprogramm wieder finden.
Zur ernsthaften Durchsetzung des Erlasses müssen die Behörden zusätzliche Ärzte, neue Trainer, sowie Bürokräfte einstellen.
– Wenn einer nicht mehr kann, landet er im Förderprogramm –
Der Vorstand