Beschaffung ziviler Polizeidienstfahrzeuge
Die dazu erforderlichen zusätzlichen Haushaltsmittel werden zur Verfügung gestellt.
Die GdP hatte kritisiert, dass das durchschnittliche Alter aller zivilen Fahrzeuge bei neun Jahren und die durchschnittliche Fahrleistung bei ca. 128.000 km liege. Im Wege der dezentralen Budgetverantwortung werde die Neubeschaffung von zivilen Dienstfahrzeugen vernachlässigt. Auf Grund des Alters und der Fahrleistung der Dienst-KFZ entstanden jährlich überproportional hohe Reparaturkosten.
Die Bezirksregierungen werden die Fahrzeuge der Marken VW-Golf, VW-Turan, Opel-Astra und Opel-Astra-Caravan bedarfsgerecht den Kreispolizeibehörden der ihnen nachgeordneten Bereiche zu weisen.
GdP-Landesbezirksvorsitzender Frank Richter: „Wir begrüßen die Entscheidung des Innenministeriums, die GdP-Kritik aufzunehmen und die dazu erforderlichen zusätzlichen Finanzmittel zur Verfügung zu stellen. Ein richtiger Schritt, Sicherheit, Arbeitszufriedenheit und Motivation zu erhöhen.“