Untersuchung der Kraftfahrtauglichkeit

Im Januar 2005 wurden fünf Mitarbeiter aus dem Hause zur Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchung zum Polizeiarzt einbestellt.Obwohl diesen Mitarbeitern auf Grund gesundheitlicher Probleme die entsprechende Bescheinigung nicht erteilt wurde, unterblieb eine behördliche Verfügung, die ihnen das Führen von Dienst–Kfz. versagte.

Festzustellen ist, dass die betroffenen Mitarbeiter sowohl aus dem Beamten – als auch aus dem Angestelltenbereich stammen und zum Teil noch nicht einmal Einsatzfahrzeuge führen.

Nachuntersuchungen sind bislang nicht erfolgt!

Erst jetzt, im Zusammenhang mit der Diskussion um die Blutentnahmen anlässlich der entsprechenden Kraftfahrtauglichkeitsuntersuchungen und dem damit verbundenen Klageweg des Personalrates scheint die Behörde aktiv zu werden. Sie hat nun, ein halbes Jahr nach den getroffenen Feststellungen, den benannten Mitarbeitern das Führen von Dienst–Kfz. untersagt.

Die Maßnahmen scheinen weder zeitgerecht noch mit Augenmaß getroffen zu sein und es stellt sich die Frage, ob gar andere Motive dem Handeln der Behördenleitung zu Grunde liegen.

In diesem Sinne fordern wir den Behördenleiter auf, die entsprechenden Entscheidungen zu überdenken.

Der Vorstand