Wichtige Info!

Wichtige Steueränderung in 2026 für alle Heilfürsorgeberechtigten

 

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Mindestvorsorgepauschale bei der Lohnsteuer
abgeschafft. Bisher wurde bei Ihrer monatlichen Gehaltsabrechnung ein pauschaler
Betrag für Ihre Vorsorgeaufwendungen abgezogen, was Ihre Lohnsteuer senkte.
Diese Pauschale entfällt nun komplett.

Wer ist von dieser Änderung besonders betroffen?

Die Neuregelung spüren vor allem Beamte mit freier Heilfürsorge am deutlichsten, da
diese geringe Beiträge zur privaten Krankenversicherung bezahlen.

Bei dieser Gruppe sind die tatsächlichen Vorsorgebeiträge oft niedriger als die
bisherige Pauschale. Für sie bedeutet der Wegfall der Pauschale eine spürbar höhere
monatliche Lohnsteuer und somit ein niedrigeres Nettoeinkommen. Eine Anpassung
der finanziellen Planung ist hier besonders ratsam.

Der Wechsel von einer kleinen in eine Große Anwartschaft macht
dadurch aktuell sehr viel Sinn. (Beiträge können steuerlich abgesetzt werden)

 

Direkte Auswirkung: Ihr monatliches Nettogehalt

  • Was passiert? Da die Pauschale wegfällt, wird Ihr zu versteuerndes
    Bruttogehalt höher. Dadurch wird Ihr Arbeitgeber monatlich mehr Lohnsteuer
    einbehalten.
  • Das Ergebnis: Ihr monatliches Nettogehalt wird geringer ausfallen.

Wichtige Empfehlung: Auch wenn die Abgabe freiwillig wird, sollten Sie unbedingt
eine Steuererklärung einreichen. Nur so können Sie sich zu viel gezahlte Steuern
zurückholen, indem Sie alle Ihre tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen (z.B. für
Altersvorsorge, weitere Versicherungen) geltend machen.

Info-Blatt als pdf herunterladen

Bei Rückfragen sprechen sie mich gerne an:

Ute Schillings
Bezirksdirektion der SIGNAL IDUNA
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