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INFO: Erhöhung des Familienzuschlages in NRW

Liebe GdP Mitglieder,

zum 01.12.2022 gibt es eine Erhöhung des Familienzuschlages in NRW , dies betrifft die Stufen 2 und 3.

Alle Beamte, Anwärter und Versorgungsempfänger mit mindestens 1 berücksichtigungsfähigen Kind profitieren von der Neuregelung.

Durch die Erhöhung kann das Gesamteinkommen erstmalig über (64.350 € Brutto in 2022) liegen, dies ist die Einkommensgrenze um berücksichtigungsfähige Kinder in der Familienversicherung der gesetzlichen Krankenversicherung zu belassen.
Wenn die Grenze überschritten wird, fallen Kinder die in der Familienversicherung des Ehegatten sind, rückwirkend zum 01.01.2022 aus der kostenlosen Mitversicherung!!!

Ich rate dies unbedingt zu überprüfen, da die gesetzliche Krankenversicherung auch rückwirkend freiwillige Mitgliedsbeiträge für die Kinder fordern kann.
Es bleibt dann nur die Möglichkeit eine freiwillige Mitgliedschaft bei der gesetzlichen Krankenversicherung, oder aber eine private Krankenversicherung mit anteiligem Beihilfeanspruch (80 %/20 %)
je Kind zu finanzieren.

Bei Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Ute Schillings
Versicherungskauffrau
Versicherungsfachwirtin

Generalagentur der SIGNAL IDUNA Gruppe
Hauptstr. 88, 47877 Willich
Telefon: (0 21 56) 91 56 33; Telefax: (0 21 56) 49 53 196; Mobil: (0160) 977 746 87
E-mail: ute.schillings@signal -iduna.net
Internet: signal -iduna.de/ute.sch

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