Beihilfeänderung 2022
Liebe Kolleginnen und Kollegen,
laut Mitteilung unseres Kooperationspartners gibt es seit 01.01.22 eine nicht unwichtige Beihilfeänderung in NRW.
Ehegatten dürfen nun 20.000,- € (vorher 18.000,- €) eigenes zu versteuerndes Einkommen erwirtschaften um noch Beihilfeansprüche geltend machen zu können (s. Anhang).
Gerade Teilzeitbeschäftige, Rentnerinnen und Rentner, mit kleinen Bezügen haben hierdurch einen Vorteil.
Der Kreisgruppenvorstand