Freistellungs- und Urlaubsverordnung kommt im Jahre 2021 an
Die Freistellungs- und Urlaubsverordnung wird aktuell u.a. aufgrund europäischer Rechtsprechung angepasst. Dabei wird es künftig am Ende eines jeden Jahres eine Mitteilung geben, in dem auf den bestehenden Resturlaub sowie Verfallsfristen für die Urlaubsansprüche hingewiesen wird.
Weitere Infos und einen Download zu diesem Thema gibt auf der Seite der GdP NRW.