Übernahme von Schmerzensgeldansprüchen
Die GdP-Kreisgruppe Duisburg unterstützt massiv die Forderung des Landesverbandes der GdP, dass das Land die nicht einstreitbaren Schmerzensgeldansprüche ihrer Beamtinnen und Beamten übernehmen soll.
Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte, die während ihres Dienstes angegriffen werden, bleiben immer wieder auf ihrem Schmerzensgeldanspruch sitzen, wenn der vom Gericht verurteilte Täter zahlungsunfähig ist.