Prüfung von Regressmaßnahmen beim PP Duisburg gegen Führer von Polizeifahrzeugen nach Schadensereignissen

Seitens des SG ZA 21 werden die verantwortlichen Führer von Polizei-Kfz um ergänzende Stellungnahmen gebeten. Hiermit soll geprüft werden, ob der Beamte oder die Beamtin vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt hat. Dies soll nicht nur für zukünftige Schadensereignisse gelten, sondern auch bereits abgeschlossene Verfahren sollen in die Prüfung mit einbezogen werden.

Begründet wird das Ganze offen, mit der jährlichen Belastung des Budgets des PP Duisburg durch Schäden bei Eigen-VU.

Für uns als Gewerkschaft der Polizei Kreisgruppe Duisburg drängt sich der Eindruck auf, dass mit dieser Maßnahme versucht werden soll, die Bedingungen zu schaffen, die Kollegen und Kolleginnen in Regress zu nehmen.

Wenn ergänzende Stellungnahmen gefordert werden, gehen wir davon aus, dass die Zielrichtung eine Prüfung auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten sein wird.

Dies sollte jeder, der einer solchen Aufforderung nachkommen soll vor Fertigung der Äußerung bedenken und sich gegebenenfalls bei uns zu melden.

Harald Jurkovic
Kreisgruppenvorsitzender