Keine voreiligen Empfehlungen beim Thema Rüstzeiten
In einigen Dienststellen beim PP Duisburg werden die Kolleginnen und Kollegen aufgefordert, Anträge an die Behörde zu stellen, Rüstzeiten als Dienstzeit anzuerkennen.
Bezogen wird sich dabei auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Köln aus 2012. Es existiert aktuell ein Musterverfahren eines Düsseldorfer Polizeibeamten, das durch die Gewerkschaft der Polizei NRW unterstützt und begleitet wird.
Dieses Verfahren ist noch nicht abgeschlossen! Zurzeit wird es beim OVG in Münster behandelt und niemand kann die Entscheidung des OVG voraussehen.
Vor diesem Hintergrund ist es mehr als fahrlässig die Kollegen aufzufordern die besagten Anträge an die Behörde zu stellen, da mit einem negativen Bescheid zu rechnen ist, zumal eine Begründung in der Regel fehlt. Falls diese Anträge negativ beschieden werden, steht jeder einzelne Antragsteller vor der Problematik, Widerspruch gegen diesen Bescheid einzulegen. Dabei müssen Fristen beachtet und ein mögliches Klageverfahren gegen den Bescheid der Behörde mit den entsprechenden Kosten in Betracht gezogen werden.
Der Ausgang ist hier mehr als ungewiss, da das Musterverfahren noch nicht zum Abschluss gekommen ist. Weitere Verfahren wären mit hohen Kosten verbunden.
Die GdP-Kreisgruppe Duisburg rät allen Kolleginnen und Kollegen dazu, das Ende des Verfahrens abzuwarten.
Nach dem Urteil des OVG Münster können, falls nötig, auf einer soliden juristischen Grundlage die Anträge auf Anerkennung der Rüstzeiten gestellt werden.
Der PHPR verhandelt zurzeit mit dem MIK darüber, dass aufgrund des Urteils des OVG dann eine einheitliche Regelung im Land NRW getroffen wird.
Wer zu diesem Zeitpunkt anderes rät, nimmt billigend in Kauf, dass die Kolleginnen und Kollegen in eine Fristen- und Kostenfalle tappen.
Harald Jurkovic
Kreisgruppenvorsitzender