DGB-Klausurtagung 2014 – Region Niederrhein
Duisburg. Am Freitag, den 24.01.2014, veranstaltete die DGB-Region Niederrhein die Klausurtagung 2014. Regionsgeschäftsführerin Angelika Wagner begrüßte die Vorstände und Geschäftsführer der Mitgliedsgewerkschaften. Nach einem kurzen Rückblick auf das abgelaufene Jahr wurden die DGB-Aktivitäten des ersten Halbjahres 2014 vorgestellt. Thementage sind u.a. der Internationale Frauentag am 08.03.2014, die Maikundgebung und das Planspiel „Ready-Steady-Go“, eine Berufswahlorientierung für Jugendliche.
Auf Einladung des DGB diskutierten anschließend die Bundestagsabgeordneten Bärbel Bas, Mahmut Özdemir (SPD) und Niema Movassat (DIE LINKE) mit den Gewerkschaftern über die Rente mit 63, „Mütterrente“ und die künftige Energiepolitik der schwarz-roten Bundesregierung.
Der aktuelle Referentenentwurf (Stand 15.01.2014), so MdB Bärbel Bas, sieht Leistungsverbesserungen in der gesetzlichen Rentenversicherung für besonders langjährige Versicherte vor. Die Altersrente soll danach frühestens mit 63 Lebensjahren mit einer Wartezeit von 45 Jahren in Anspruch genommen werden können. Demnach haben Versicherte, die vor dem 01. Januar 1953 geboren sind, bei Erfüllung der Vorraussetzungen, Anspruch auf eine abschlagsfreie Altersrente mit 63 Lebensjahren. Für Versicherte, die nach dem 31. Dezember 1952 geboren wurden, wird die Altersgrenze von 63 Lebensjahren in Schritten von jeweils zwei Monaten pro Jahrgang angehoben. Für Versicherte, die nach dem Jahrgang 1963 geboren sind, ist ein abschlagsfreier Rentenbeginn ab dem vollendeten 65. Lebensjahr möglich. Auf die Wartezeit von 45 Jahren werden Zeiten des Bezuges von Arbeitslosenhilfe und Arbeitslosengeld II nicht angerechnet. Angerechnet werden z.B. Pflichtbeiträge für eine versicherte Beschäftigung und Zeiten aus dem Bezug von Kranken- und Übergangsgeld. Der Rentenentwurf sieht auch Verbesserungen, bei Erfüllung der Vorraussetzungen, zu Kindererziehungszeiten für ein Kind vor dem 1. Januar 1992 mit dem Zuschlag an persönlichen Entgeltpunkten sowie einer verbesserten Erwerbsminderungsrente vor. Nach dem jetzt vorliegenden Rentenentwurf soll das Gesetz nach Verabschiedung zum 01. Juli 2014 in Kraft treten. Beratung und Auskunft erfolgt nur über die Deutsche Rentenversicherung.
(Quelle: Referentenentwurf der Bundesregierung)
Flugblatt als pdf-Datei
Auszug aus dem aktuellen Referentenentwurf, mit Tabelle