Steuererklärung von Polizeibeamten: Nachzahlungen drohen
Durch das so genannte Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung hat sich zum 1. Januar der Abzug von Vorsorgeaufwendungen wesentlich geändert. Viele Kolleginnen und Kollegen, die in den zurückliegenden Wochen ihre Steuererklärung eingereicht haben, werden dies schmerzlich erfahren haben, da sie teilweise zu kräftigen Nachzahlungen herangezogen wurden.
Der Grund dafür liegt in der Tatsache, dass beim Lohnsteuerabzug eine Vorsorgepauschale abgezogen wird, während bei der Veranlagung mit der Steuererklärung nur die tatsächlich geleisteten Beiträge berücksichtigt werden. Beamte sowie auch Zeitsoldaten, die keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zahlen und – wenn sie nicht in der freien Heilfürsorge sind – nur geringe Beiträge in der privaten Krankenversicherung leisten, liegen mit den eigenen Beiträgen oft unter dem Pauschalbetrag. Der Fehlbetrag zwischen der bereits abgezogenen Vorsorgepauschale (Erläuterung siehe die nachstehende detailierte Information des Neuen Verbandes der Lohnsteuerhilfevereine e.V.) und den tatsächlich geleisteten Beiträgen führt dann zu Nachzahlungen.
Der Ratschlag des NVL lautet daher, dass betroffene Arbeitnehmer alle abziehbaren Versicherungen in der neuen Anlage „Vorsorgeaufwand“ sorgfältig eintragen sollten, um die Nachzahlungen möglichst gering zu halten oder zu vermeiden.
Erläuterungen des Neuen Verbands der Steuerhilfsvereine e. V. zum Download