Freiwillige Abgabe der DNA durch Polizeibeamte?

Im Moment werden die Kolleginnen und Kollegen der Direktion K durch ein Anschreiben und einen Antwortbogen aufgefordert, freiwillig ihre DNA abzugeben, um bei einem Tatort Spuren eher zuordnen zu können. Den Verbleib ihrer Daten können sie laut Anschreiben selbst bestimmen.Die GdP-Kreisgruppe Duisburg lehnt dieses Ansinnen aus sachlichen und datenrechtlichen Gründen ab.

Sachlich würde nur eine Datenbank mit Daten aller Polizeibeamtinnen und -beamten, die sich an einem Tatort aufhalten, Sinn machen, z.B. der gesamte WWD aus Duisburg, Wesel oder Kleve, Ermittlungsbeamtinnen und -beamte aus den genannten Standorten, u.s.w. Diese Liste könnte beliebig erweitert werden.Somit ist der jetzige Vorschlag nur Stückwerk und untauglich.

In dem Anschreiben wird darauf hingewiesen, dass die Datei aus datenrechtlichen Gründen nur schwer im Land durchzusetzen sei. In den zurückliegenden Jahren konnten wir bei der Bahn, Telekom oder anderen Firmen erleben, wie Daten zum Nachteil der Mitarbeiter missbraucht wurden.

Darum genießt der vor Missbrauch geschützte Verbleib der Daten oberste Priorität.

Da der Leiter der Direktion K dies weiß, nimmt er den Umweg über die Freiwilligkeit.

Diese Freiwilligkeit birgt aber u.a. die Gefahr, dass Kolleginnen oder Kollegen bei Nichtabgabe der DNA  für eine Verwendung in einer MK oder bei der Bewerbung auf eine Stelle in einem bestimmten KK  nicht berücksichtigt werden.

Außerdem wurden vor Aushändigung der Schreiben weder die Behördenleitung, noch die Direktionsleiter oder der Personalrat über den Inhalt informiert.

Der Leiter der Direktion K, zugleich hochrangiger Funktionär einer Interessenvertretung, geht dieses sensible Thema im Sinne der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unprofessionell an und handelt unverantwortlich.

Wir haben mal wieder einen der berühmten Schnellschüsse, der sich hoffentlich bald erledigt hat.

Der Vorstand