Besoldungsanpassung 2008
Gehalts- und Weihnachtsgelderhöhung
Die Sonderzuwendung im Monat Dezember wurde auf ein Minimum reduziert.
Die Erhöhung der wöchentlichen Arbeitszeit auf 41 Stunden erfolgte ohne Gehaltsausgleich usw.
Die reale Erhöhung beim Nettostundenlohn von 1991 bis 2007 (=16 Jahre) beträgt
49 Cent.
Unser Beitrag zur Konsolidierung des Haushalts war gewaltig.
Die Konjunktur zieht wieder an und die Zahl der Arbeitslosen in NRW geht spürbar zurück.
Die GdP bleibt sich ihrer Verantwortung bewusst und fordert daher konsequent:
- Die Gehaltserhöhung für die Beamtinnen und Beamten muss zum 01.01.2008 erfolgen.
- Die Kürzungen des Weihnachtsgeldes müssen zurückgenommen werden.
Mit kollegialen Grüßen
Weert Albers
Vorsitzender