Die GdP lehnt eine generelle Blutuntersuchung zur Feststellung der Kraftfahrtaugllichkeit ab
Liebe GdP-Mitglieder,
in den letzten Tagen wurden GdP-Vorstandsmitglieder vermehrt auf die Aussagen des Personalratsvorsitzenden, Weert Albers, sich nicht der Blutprobenentnahme zur Feststellung der Kraftfahrtauglichkeit zu widersetzen, angesprochen.
Hierzu die Fakten:
Die Gewerkschaft der Polizei lehnt eine generelle Blutuntersuchung zur Feststellung der Kraftfahrtauglichkeit ab.
Esist jedoch Aufgabe des Personalratsvorsitzenden, die Belange der Belegschaft zu vertreten und zu wahren, gleichgültig ob sie gewerkschaftlich organisiert sind oder nicht. In diesem Sinne hat Weert Albers, entsprechend dem einstimmigen Votum des hiesigen Personalrates, bestehend aus Vertretern der GdP, der DPoLG und des BdK, die Einleitung des Mitbestimmungsverfahrens nach § 72 LPVG beim Polizeipräsidenten eingefordert.
Da sich der Behördenleiter dem verschlossen hat, beabsichtigt der Personalrat nun, den Klageweg zu beschreiten. Dies ist zugleich die einzig legale Möglichkeit, die Blutentnahme zur Feststellung der Kraftfahrttauglichkeit überprüfen zu lassen. Dieser Weg wird aber Jahre bis zur Klärung dauern.
Die Aufgabe des Personalratsvorsitzenden ist es aber auch – und so ist seine Äußerung im Kern in den Medien zu verstehen – Schaden von Kolleginnen und Kollegen abzuwenden.
Nur aus dieser Fürsorgepflicht heraus war es notwendig, die Empfehlung auszusprechen, sich einer angeordneten Blutentnahme nicht zu widersetzen, es sei denn, jemand ist bereit diesen Kampf durch die Instanzen auf sich zu nehmen.
Dieser Teil der Botschaft wurde aber nicht gesendet.
Selbstverständlich bleibt es jeder Kollegin und jedem Kollegen freigestellt, dieser Empfehlung nicht nachzukommen.
Dabei sollte sie oder er wissen, dass der Behördenleiter bereits jetzt, im Falle einer Verweigerung disziplinarrechtliche Schritte angekündigt hat und das der Personalrat keine Mittel (außer moralischen Beistand) bereitstellen kann, den Betreffenden auf seinem Weg zu unterstützen. Unabhängig von eurer Entscheidung ist festzustellen, dass die derzeitige Rechtslage noch nicht eindeutig ist.
So könnte selbst im Falle eines Erlasses des Innenministeriums, der auf die Freiwilligkeit einer solchen Blutentnahme abzielt, der Polizeiarzt bei begründeten Zweifeln an der Fahrtauglichkeit aufgrund spezieller Krankheiten weiterhin auf die Entnahme einer Blutprobe bestehen. (Solche Untersuchungen sind bei Berufskraftfahrern anderer Arbeitsbereiche üblich.)
Für uns als Gewerkschaft der Polizei ist entscheidend, dass die medizinisch erhobenen Daten ausschließlich dem Ziel der Kraftfahrtauglichkeit dienen und keiner anderweitigen Nutzung und Auswertung unterliegen.
Wir werden selbstverständlich eure Entscheidung respektieren und euch gegebenenfalls in der Sache Rechtsschutz gewähren, wenn ihr der Blutentnahme widersprecht. Mit GdP-Rechtsschutz wird bereits im Land NRW diese Generalanordnung der Blutuntersuchung beklagt.
Mit kollegialen Grüssen
H.-J. Helmich